Golfunterricht ausgesetzt
GOLFUNTERRICHT LEIDER VORERST AUSGESETZT
Liebe Mitglieder,
seit dem 02.11.2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Zwar darf man Golf als Individualsport gemäß §9 dieser Verordnung eingeschränkt ausüben, leider gilt dies nach neuester Auslegung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) jedoch nicht für den Trainingsbetrieb.
Demnach werden sportorientierte Bildungsangebote als unzulässige Bildungsangebote nach §7 Absatz 1 Satz 2 eingestuft. Die gezielte Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten im Golfsport ist somit unzulässig, selbst wenn bezogen auf die Personenzahl die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erfüllt sein sollten.
Somit muss der Trainingsbetrieb unserer Golfschule leider mit sofortiger Wirkung einstellt werden.
Weitere Informationen des zuständigen Ministeriums NRW finden Sie hier: Info des mags.nrw
Selbstverständlich steht Ihnen bei Fragen zu Trainerstunden, bzw. zum Unterrichtsbetrieb unsere Golfschule von Kai Klein jederzeit zur Verfügung.
Ihr GCRS Team